Zugang zur Restschuldbefreiung
Jeder, also Verbraucher und Verbraucherinnen aber auch jemand, der unternehmerisch tätig ist, kann durch das Insolvenzverfahren von seinen Schulden befreit werden. Der Weg in die Restschuldbefreiung ist jedoch unterschiedlich ausgestaltet.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung bei Verbrauchern. Hierzu zählen Arbeitnehmer und Empfänger von Versorgungsleistungen genauso wie Rentner und Pensionäre. Es gilt auch für ehemals Selbständige, sofern deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
Alle anderen, also freiberuflich tätige Selbständige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, Kleingewerbetreibende und Unternehmer können eine Befreiung von ihren Schulden nur im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens und in dem sich gegebenenfalls anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren erlangen.
Beim Regelinsolvenzverfahren wird die Schuldenregulierung durch einen Insolvenzplan erreicht, der die Befriedigung der Gläubiger regelt. Kommt ein solcher Plan jedoch nicht zustande, steht auch diesen Personen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie den Verbrauchern das Restschuldbefreiungsverfahren offen.
Quelle: Broschüre des Bundesministeriums der Justiz mit dem Titel "Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner"
::: Broschüre downloaden (PDF)
::: Vordrucke für die Restschuldbefreiung (DOC)
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung sind:
1. Verhandlung mit Ihren Gläubigern
2. das Scheitern dieser Verhandlungen
3. die Bestätigung des Scheiterns der Verhandlungen von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldenberatungsstelle
4. Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Sobald Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zu bezahlen, egal wieviel Gläubiger Sie haben und wie hoch Ihre Schulden sind, können Sie die Restschuldbefreiung beantragen.
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