Insolvenzgesetz - die Chance für Menschen mit Schulden
Die am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Insolvenzgesetzes brachten wesentliche Vereinfachungen und Verbesserungen für überschuldete Menschen. Nicht desto trotz gibt es noch zahlreiche Hürden und Fallstricke, die unbedingt beachtet werden müssen.
Das neue Insolvenzgesetz eröffnet Privatpersonen die Möglichkeit, in Konkurs zu gehen und sich bei Einhaltung von gewissen Spielregeln, wie etwa Ratenzahlungen, nach einem bestimmten Zeitraum von der Restschuld befreien zu lassen. Die Frist wurde von bisher sieben Jahren auf sechs Jahre verkürzt.
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