Insolvenzberatung
Mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenden neuen Insolvenzordnung können nun auch Privatpersonen Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen. Zuvor muss jedoch mit Hilfe einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angesträngt werden.
Wir, die Dr.Meyer`s Schuldenverwaltungs GmbH, stehen Ihnen dabei mit unserer langjährigen Erfahrung gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen eine fundierte Analyse durchzuführen, die notwendigen Gespräche mit Ihren Gläubigern zu führen und Sie erfolgreich aus Ihrer jetzigen Situation zu führen. Und natürlich auch kleinen und mittleren Unternehmen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen all Ihre Probleme und die entsprechenden Lösungen.
Sprechen Sie uns an!
Wir, die Dr.Meyer`s Schuldenverwaltungs GmbH, beraten Sie gern! Überzeugen Sie sich sich von unseren umfassenden Leistungsangebot!
Die Dr. Meyer's GmbH erbringt dabei ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.
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